Entsorgung von Elektroaltgeräten / Hinweise zum Elektrogerätegesetz
Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers besagt, dass dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät am Ende seiner Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden darf, sondern vom Endnutzer einer getrennten Sammlung zugeführt werden muss.
Zur Rückgabe stehen in Ihrer Nähe kostenfreie Sammelstellen für Elektroaltgeräte sowie ggf. weitere Annahmestellen für die Wiederverwendung der Geräte zur Verfügung. Die Adressen können Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung erhalten.
Als Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten sind wir verpflichtet, unentgeltlich alte Elektro- und Elektronikgeräte zurückzunehmen.
Es können drei Altgeräte pro Geräteart zurückgegeben werden, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind. Beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts wird ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleiche Funktion wie das neue Gerät erfüllt, zurückgenommen.
Sie können die Elektroaltgeräte per Post auf eigene Kosten zurücksenden, soweit keine gesetzliche Pflicht zur kostenfreien Rücksendung oder Abholung besteht. Die Rücknahme selbst ist unentgeltlich. Bitte beachten Sie die Vorgaben des Gefahrgutrechts. Bei Fragen zur Rückgabe erreichen Sie uns unter info@wetec.de oder Tel. 02196-97562-0.
Die Elektroaltgeräte können an folgende Adresse zurückgegeben werden:
Wetec Werkzeughandel und technischer Bedarf GmbH & Co. KG
Dönges-Straße 1
42929 Wermelskirchen
Sofern das alte Elektro- bzw. Elektronikgerät personenbezogene Daten enthält, sind Sie selbst für deren Löschung verantwortlich, bevor Sie es zurückgeben.
Sofern dies ohne Zerstörung des alten Elektro- oder Elektronikgeräts möglich ist, entnehmen Sie diesem bitte alte Batterien oder Akkus sowie Altlampen, bevor Sie es zur Entsorgung zurückgeben, und führen Sie diese einer separaten Sammlung zu.
Weitere Informationen zum Elektrogesetz finden Sie auf www.elektrogesetz.de.
Entsorgung von Altbatterien / Hinweise zum Batterierecht
Sie sind als Endnutzer zur getrennten Rückgabe gebrauchter Batterien verpflichtet. Altbatterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.

Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers besagt, dass Batterien am Ende ihrer Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern vom Endnutzer einer getrennten Sammlung zugeführt werden müssen.
Unter diesem Zeichen können zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung über Inhaltsstoffe erscheinen:
- Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
- Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
- Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
Inhaltsstoffe, z. B. chemischer Art, können bei nicht sachgemäßer Lagerung und Entsorgung Umwelt und Gesundheit schädigen. Gleichzeitig können auch wiederverwertbare Rohstoffe enthalten sein.
Sie können Batterien nach Gebrauch an uns oder in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z. B. in öffentlichen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben.
Sie können die Batterien per Post auf eigene Kosten zurücksenden, soweit keine gesetzliche Pflicht zur kostenfreien Rücksendung oder Abholung besteht. Die Rücknahme selbst ist unentgeltlich. Bitte beachten Sie die Vorgaben des Gefahrgutrechts. Bei Fragen zur Rückgabe erreichen Sie uns unter info@wetec.de oder Tel. 02196-97562-0.
Die Altbatterien senden Sie bitte an folgende Adresse:
Wetec Werkzeughandel und technischer Bedarf GmbH & Co. KG
Dönges-Straße 1
42929 Wermelskirchen
Die Rücknahme umfasst Altbatterien der Batteriekategorien, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben, unabhängig von Marke, Herkunft und chemischer Zusammensetzung, sowie auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen.
Informationen zu den enthaltenen Kosten gemäß Artikel 56 Absatz 4 der EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542) finden Sie bei der Initiative Batterie-Zurück.